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"Das Versicherungsgutachten"
Das Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder
des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben. Da es in der Regel überwiegend
zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten in jedem Fall ein Parteiengutachten.
Der Inhaltliche Umfang wird in einem gemeinsamen
Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt.
"Das Privatgutachten"
Das Privatgutachten wird in jedem Fall vom Behinderten
selbst oder von der Familie in Auftrag gegeben.
Das Privatgutachten ist ebenfalls ein Parteiengutachten.
Umfang und Inhalt werden in einem gemeinsamen
Gespräch mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt.
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