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Eine der ersten Fragen ist meistens:
"Was kostet es denn....?"
Die Antwort darauf kann nur heißen:
"Es kommt auf den Aufwand an..."
Erstberatungen sind grundsätzlich kostenlos, aber in Ihrem Umfang natürlich begrenzt.
Grundsätzlich gilt, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorare in der Honorartafel zu § 15 ff HOAI (Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure) festgelegt sind.
Sie richten sich nach der Höhe der ermittelten netto Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad - dafür muß ich natürlich nähere Einzelheiten kennen.
Gleichermaßen sind in der HOAI mögliche Nebenkosten (§ 7 ff HOAI) und Auslagen geregelt.
Gutachten werden in der Regel nach Stundensatz (§ 6 ff HOAI) plus Nebenkosten abgerechnet.
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