Im ersten Teil dieser Broschüre wird ein Einblick in die vielfältigen
Alltagsschwierigkeiten von Menschen mit körperlichen Einschränkungen gegeben.
Im zweiten Teil folgen ergänzend gesetzliche Vorgaben und Vorschriften.
Im dritten Teil werden finanzielle Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Die demographische Gesellschaftsentwicklung hat den Gesetzgeber in den
vergangenen Jahren veranlasst, eine Reihe neuer Bestimmungen in diesem
Bereich festzulegen. Bereits heute ist ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland
60 Jahre und älter. In 25 Jahren wird voraussichtlich ein Drittel der Bevölkerung
dieses Alter haben. Viele wünschen sich, möglichst lange in der eigenen Wohnung
leben und damit ein selbstständiges Leben führen zu können.
Hierfür müssen geeignete Gebäude in ausreichender Zahl vorhanden sein.
Werden Wohnungen grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut,
erübrigen sich Sonderwohnformen!"
Diese Erkenntnis, das geringe Mehrkosten einem Vielfachen an gesellschaftlichem
Nutzen und nicht entstehenden Folgekosten gegenüber stehen, hat im Ministerium
für Bauen und Wohnen des Landes NRW jetzt zu einer Änderung einiger Gesetze geführt.
Es ist leicht nachvollziehbar: Entsprechen die baulichen Gegebenheiten einer
alters- oder krankheitsbedingten Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung,
können gewachsene Nachbarschaften und das soziale Umfeld erhalten bleiben.
Bei Bedarf können notwendigen Leistungen (Pflegedienst, etc...) abgerufen werden.
Die Architektenkammer und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen haben erkannt:
Die Dienstleistung, barrierefrei und behindertengerecht zu planen und zu bauen, wird
immer stärker nachgefragt und entwickelt sich zu einem der wichtigen Wachstumsmärkte
im Bausektor!
Dipl. Ing. D. Michalski
Bestellung bei: Architektenkammer NRW
Tel.: 0211 / 4967-0 Fax: 0211 / 4911475