Sachverständigenbüro, Planungsbüro für Barrierefreies Bauen - Dipl. Ing. D. Michalski, Architekt AKNW - Sachverständiger für Barrierefreies Planen und Bauen

Was versteht man unter
"Barrierefreiem- behindertengerechten Bauen ?!"

Allgemein sind die Normen DIN 18024 und DIN 18025 bekannt. In diesen werden Mindestanforderungen, je nach Bedarf für allgemein zusammengefasste Behinderungsarten genannt. Dabei beschreibt die DIN 18024 die Planungsgrundlagen für Strassen, Plätze und Wege sowie die öffentlichen Zugänge von Gebäuden. Die DIN 18025 beinhaltet die Planungsgrundlagen des Wohnungsbaus für mobil eingeschränkte oder blinde Menschen.
Die vorstehenden Normen werden seit 11 / 2002 durch den Entwurf der DIN 18030 ersetzt bzw. zusammengefasst. Auf den nachfolgenden Seiten werden die Unterschiede und Feinheiten genauer erklärt.


1.0 "Barrierefrei - Begriffserläuterung!?"

2.0 "Barrierefreies Bauen - ein Zukunftsstandard?"

3.0 "Finanzielle Fördermöglichkeiten"

4.0 "Mitarbeit in Verbänden / Vereinen"

5.0 "Gutachtenerstellung"

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